Die Wenigsten
unterziehen sich gerne einem zahnmedizinischen Eingriff.
Kinder, die sich einer zahnärztlichen Behandlung
völlig verschließen, sind konventionell
oft nicht behandelbar.
In Einzelfällen kann
eine dringend notwendige Behandlung dann nur unter
Anwendung einer Vollnarkose in einer Zahnklinik erfolgen.
In solchen Situationen bietet sich als sanfte Methode
der Einsatz von Hypnosetechniken an, die einen Eingriff
ohne Vollnarkose in der Zahnarztpraxis ermöglichen.
Wir stellen genaue Indikationen und beraten im Vorfeld gerne über die Einsatzmöglichkeit der zahnärztlichen Hypnose im konkreten Fall. Dies ist selbstverständlich auch bei Erwachsenen möglich und insbesondere bei Patienten indiziert, die aus welchen Gründen auch immer ein erhöhtes Angstpotential im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen aufweisen.
HYPNOSE im Rahmen der Zahnbehandlung ist...
...in erster Linie der überlegte und gezielte Einsatz der Sprache. Dem Patienten werden im Vorfeld bzw. auch während der laufenden Behandlung die zum Einsatz gebrachten Geräte gezeigt, erklärt, und vor allem mit Namen bezeichnet, die ausschließlich positiv besetzt sind.
...in zweiter Linie der Einsatz verschiedener Techniken, die in der Situation nicht erkennbar sind (und auch nicht sein sollen), die für den Außenstehenden (insbesondere anwesende Eltern) unter Umständen seltsam erscheinen mögen, und die unter anderem der Ablenkung dienen.
...in dritter Linie der gezielte (und häufige) Einsatz von korrespondierenden Berührungstechniken.
...schließlich der gezielte Einsatz eines Deckenbildschirms und Funkkopfhörers mit entsprechendem Programm.